Für den Router zahlen Sie beim Internetvertrag oft entweder monatlich Miete oder einmalig den Kaufpreis. Für Versand, Anschlussentgelt und Installation können zusätzliche Kosten anfallen. Vergleichen Sie die Kosten für denselben Zeitraum. Prüfen Sie außerdem, ob der Router Ihnen gehört oder ob Sie ihn nach Vertragsende zurückgeben müssen.
Ein ohne Aufpreis bereitgestellter Router kann ein Leihgerät sein. Er bleibt Eigentum des Anbieters und muss in der Regel zurückgegeben werden. Prüfen Sie auch, wie lange der Vertrag läuft und welche Leistungen im Preis enthalten sind.
Welche Routerkosten anfallen
Die Routermiete zahlen Sie zusätzlich zur monatlichen Tarifgebühr. Als grobe Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für WLAN-Router oder höherwertige Geräte 3 bis 7 Euro pro Monat. Auf 24 Monate gerechnet sind das 72 bis 168 Euro. Die tatsächlichen Preise hängen vom Anbieter, Gerät und Tarif ab.
Beim Kauf zahlen Sie den Preis für den Router einmalig. Zusätzlich können Versandkosten anfallen. Prüfen Sie auch, ob der Anbieter den Rückversand eines Mietgeräts berechnet und welche Kosten bei einer Installation vor Ort entstehen. Solche Leistungen sind nicht bei jedem Vertrag enthalten.
Führen Sie ein Bereitstellungs- oder Anschlussentgelt getrennt vom Routerpreis auf. Es deckt die Einrichtung des Internetanschlusses ab. Die Preisübersicht der Stadtwerke Schwedt führt beispielsweise 50 Euro Bereitstellung neben 8 Euro monatlicher Routermiete oder 250 Euro Kaufpreis auf. Ein optionaler Installationsservice der Stadtwerke Flensburg kostet laut Anbieter 89 Euro. Die genannten Beträge stammen von diesen Anbietern und geben keine einheitlichen Marktpreise wieder.
Router mieten oder kaufen
Bei der Miete zahlen Sie Monat für Monat. Der Kauf kostet anfangs mehr, kann bei längerer Nutzung aber günstiger werden. Die Verbraucherzentrale nennt mögliche Routermieten von 3 bis 7 Euro monatlich; über zwei Jahre summiert sich das auf 72 bis 168 Euro, ohne weitere Gebühren.
Die Stadtwerke Schwedt zeigen das an einem Beispiel: 8 Euro Miete im Monat ergeben über 24 Monate 192 Euro. Der ausgewiesene Kaufpreis von 250 Euro liegt 58 Euro über der Summe von 24 Monatsmieten. Bei einer Monatsmiete von 8 Euro erreichen die Mietzahlungen nach gut 31 Monaten den Kaufpreis. Versand- und Rücksendekosten sowie Serviceleistungen können das Ergebnis verändern. Auch die Nutzungsdauer kann das Ergebnis beeinflussen. Im Angebot der Stadtwerke Schwedt steht außerdem ein Versandposten. Prüfen Sie in der Bestellübersicht, für welche Geräteoption er gilt.
Prüfen Sie bei der Miete auch, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Die Telekom nennt für ihre Mietgeräte unter anderem Austausch bei Störungen sowie kostenlosen Versand und Rückversand. Diese Bedingungen gelten nur für das jeweilige Angebot und lassen sich nicht auf alle Mietrouter übertragen. Vergleichen Sie daher den Mietpreis samt Service mit Kaufpreis und möglichen Ersatzkosten.
Routerkosten getrennt vergleichen
Addieren Sie für den Vergleich alle Kosten über denselben Zeitraum. Eine einfache Rechnung lautet:
Gesamtkosten = Routermiete × Zahl der Monate + einmalige Kosten
Bei einem Kauf setzen Sie statt der Mietsumme den Kaufpreis ein. Ergänzen Sie Versand, Bereitstellung und optionale Installation jeweils separat. So erkennen Sie, ob ein günstiger Monatspreis durch hohe Einmalkosten ausgeglichen wird. Prüfen Sie außerdem, ob der Routerpreis nur für bestimmte Tarife oder während einer Aktion gilt.
Kostenloses Leihgerät prüfen
„Kostenlos“ bedeutet meist, dass keine gesonderte monatliche Routergebühr anfällt. Daraus geht nicht hervor, wem das Gerät gehört oder ob es an einen bestimmten Tarif gebunden ist. Die Stadtwerke Flensburg stellen nach eigenen Angaben während der Vertragslaufzeit einen Standardrouter ohne Aufpreis zur Verfügung. Der Router bleibt Eigentum des Anbieters. Sie müssen ihn nach Vertragsende zurückgeben.
Klären Sie vor der Bestellung, ob Sie das Gerät zurückgeben müssen, wer den Rückversand bezahlt und bis wann es zurück sein muss. Fragen Sie auch, welche Funktionen das Standardgerät bietet. Komfortfunktionen oder ein höherwertiges Modell können extra kosten. Bewahren Sie bei einem Leihgerät Router, Netzteil und sonstiges Zubehör bis zur Rückgabe auf.
Im Vertrag können Gebühren für ein Gerät stehen, das Sie nicht zurückgeben. Die Verbraucherzentrale berichtet von einer Entscheidung, in der eine bestimmte Pauschale in den Vodafone-AGB für unwirksam erklärt wurde. Ob die Entscheidung auf andere Anbieter oder Rückgabefälle zutrifft, hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab.
Eigenen Router nutzen
In Deutschland dürfen Verbraucher grundsätzlich einen passenden eigenen Router anschließen. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass Anbieter die nötigen Zugangsdaten und Informationen beim Vertragsabschluss unaufgefordert und kostenfrei bereitstellen müssen.
Ein eigenes Gerät vermeidet die laufende Miete und muss nach Vertragsende nicht an den Anbieter zurück. Sie übernehmen außerdem selbst die Einrichtung und Updates. Bei Problemen sind Sie auch für die Fehlerbehebung zuständig. Achten Sie vor dem Kauf auf die Anschlussart: Ein DSL-Router ist nicht automatisch für einen Kabel- oder Glasfaseranschluss geeignet.