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Internet beim Umzug rechtzeitig ummelden

Prüfen Sie vor dem Umzug, ob Ihr Anbieter an der neuen Adresse die im Vertrag zugesagte Leistung liefern kann. Melden Sie den Anschluss rechtzeitig um und klären Sie, wann er aktiviert wird.

Allein wegen des Umzugs können Sie den Vertrag nicht außerordentlich kündigen. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht liefern, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Eine durchgehende Internetversorgung am Umzugstag lässt sich nicht zusichern.

1. Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen

Fragen Sie zuerst beim bisherigen Anbieter nach, ob er Ihren Tarif und die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse bereitstellen kann. Prüfen Sie nicht nur, ob grundsätzlich ein Internetanschluss verfügbar ist. Auch die im Vertrag zugesagte Übertragungsrate ist relevant.

Der Breitbandatlas der Bundesnetzagentur gibt einen ersten Überblick über den Ausbau vor Ort. Er bestätigt jedoch weder, dass ein bestimmter Tarif an Ihrer Adresse buchbar ist, noch wann der Anschluss freigeschaltet wird. Lassen Sie sich die konkrete Verfügbarkeit deshalb vom Anbieter bestätigen.

Wenn der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, prüfen Sie die Angebote anderer Anbieter. Ein Wechsel ist besonders dann relevant, wenn Sie den Anschluss zum Einzug benötigen. Auch beim neuen Anbieter sollten Sie die Lieferbarkeit an der genauen Adresse und einen möglichen Aktivierungstermin erfragen.

2. Vertrag und Kündigung prüfen

Prüfen Sie vor einer Bestellung oder Kündigung Ihren Vertrag. Halten Sie Laufzeit und Kündigungsfrist fest und notieren Sie auch Tarif sowie zugesagte Leistung. Fragen Sie auch, ob für den Umzug eine Gebühr anfällt, und entscheiden Sie, ob Sie Ihre Festnetznummer behalten möchten.

Kann der Anbieter Ihren Anschluss am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen fortführen, läuft der Vertrag grundsätzlich weiter. Die vereinbarte Laufzeit und die übrigen Vertragsinhalte bleiben dabei bestehen. Der Anbieter darf für den Umzug eine angemessene Gebühr verlangen. Sie darf höchstens so hoch sein wie die Gebühr für die Einrichtung eines neuen Anschlusses. Allein durch den Umzug beginnt also keine neue Mindestlaufzeit.

Kann der Anbieter am neuen Wohnort nicht die Leistung liefern, die Ihnen laut Vertrag zusteht, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Fragen Sie frühzeitig nach der Verfügbarkeit. Die Verbraucherzentrale empfiehlt drei Wochen, damit der Anbieter antworten kann. Das Gesetz schreibt diese Frist nicht vor.

Möchten Sie wechseln, obwohl Ihr bisheriger Anbieter Sie weiter versorgen kann, endet der alte Vertrag nicht automatisch durch den Umzug. Sie müssen ihn grundsätzlich bis zum Vertragsende weiterbezahlen, sofern kein anderer Kündigungsgrund vorliegt.

3. Umzug rechtzeitig beauftragen

Sobald Umzugstermin und neue Adresse feststehen, melden Sie den Umzug beim bisherigen Anbieter an. Beauftragen Sie den Umzug des Anschlusses und vereinbaren Sie ausdrücklich, an welchem Tag er an der neuen Adresse aktiviert werden soll. Bewahren Sie die Bestätigung, den Auftrag und vereinbarte Techniktermine auf.

Es gibt keine einheitliche gesetzliche Vorlaufzeit für einen Umzug. Je früher Sie den Auftrag erteilen, desto mehr Zeit bleibt für die Prüfung und mögliche technische Arbeiten. Die Empfehlung der Bundesnetzagentur, einen Anbieterwechsel zum Vertragsende möglichst drei Monate vorher anzustoßen, bezieht sich auf den Wechsel zum Vertragsende. Sie gilt nicht als allgemeine Frist für jeden Umzug.

Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, stimmen Sie die Angaben in den Aufträgen genau aufeinander ab. Name und Anschrift müssen mit den Daten beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Soll Ihre Festnetznummer mit umziehen, beauftragen Sie die Mitnahme ausdrücklich. Für die Rufnummernmitnahme darf der Anbieter kein Entgelt verlangen. Eine Festnetznummer lässt sich laut Verbraucherzentrale mitnehmen, wenn sich die Ortsvorwahl nicht ändert.

4. Internetausfall beim Umzug einplanen

Die Regeln, die bei einem Anbieterwechsel am selben Ort die Weiterversorgung sichern, gelten nicht, wenn Sie an einen anderen Anschlussort ziehen. Deshalb kann die Versorgung unterbrochen werden, auch wenn Sie den Umzug rechtzeitig beauftragen. Fragen Sie nach einem bestätigten Aktivierungstag. Planen Sie für wichtige Online-Aufgaben bei Bedarf eine Zwischenlösung, etwa einen mobilen Hotspot. Auch damit ist eine unterbrechungsfreie Versorgung nicht sicher.

Wird der Anschluss am vereinbarten Termin nicht aktiviert, informieren Sie den Anbieter schriftlich und halten Sie fest, wann die Versorgung ausfällt und wann Sie den Fehler gemeldet haben. Bei einem Umzug sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallentschädigung vor. Voraussetzung ist, dass die Versorgung länger als einen Arbeitstag vollständig ausfällt und Sie die Verzögerung weder vereinbart noch selbst verursacht haben. In diesem Fall nennt die Bundesnetzagentur 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des monatlichen Vertragsentgelts, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wenn der Anbieter einen Installations- oder Kundendiensttermin versäumt, kann ebenfalls eine Entschädigung infrage kommen. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.

Lässt sich das Problem mit dem Anbieter nicht klären, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie setzt Geldansprüche grundsätzlich nicht selbst durch.